Sie suchen eine professionelle und zuverlässige Pflege für sich oder einen Angehörigen?
Dann sind Sie bei unserem ambulanten Dienst genau richtig! Wir bieten Ihnen individuelle und bedarfsgerechte Pflegeleistungen in den eigenen vier Wänden an.
Unser qualifiziertes Team besteht vorwiegend aus examinierten Pflegefachkräften. Damit gewährleisten wir eine hochwertige Pflege.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Dabei achten wir stets auf eine hohe Qualität und auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Patienten.
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie uns gemeinsam ein individuelles Pflegekonzept erstellen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Wir erstellen mit Ihnen einen übersichtlichen Pflegevertrag.
Unsere Pflegedienstleistungen in Bergisch Gladbach und Overath umfassen:
Die Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland hängen von dem zugeteilten Pflegegrad (1 bis 5) ab. Um Geld oder Hilfe zu erhalten, stellen Sie zuerst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der Medizinische Dienst prüft dann die Selbstständigkeit vor Ort.
Eine Übersicht der wichtigsten Hilfen und Gelder finden Sie im offiziellen Ratgeber
• Pflegegeld: Geld von der Kasse ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen. Sie können das Geld frei an die Helfer weitergeben.
• Pflegesachleistungen: Ein ambulanter Pflegedienst rechnet professionelle Hilfe direkt mit der Kasse ab (ab Pflegegrad 2).
• Kombileistung: Sie mischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn der Dienst nicht das ganze Budget verbraucht. Sie müssen dies bei der Pflegekasse beantragen.
• Entlastungsbetrag: Monatlich 125 Euro für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 1 für Betreuung und Alltags-Hilfen.
• Verhinderungspflege: Ersatz-Pflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr, wenn die pflegende Person ausfällt oder Urlaub macht.
• Kurzzeitpflege: Vorübergehender Aufenthalt in einem Heim (bis zu acht Wochen), wenn die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht reicht.
• Tages- und Nachtpflege: Stundenweise Betreuung in einer Einrichtung, um das Zuhause zu entlasten.
• Vollstationäre Pflege: Unterbringung in einem Pflegeheim ab Pflegegrad 2, wobei die Kasse feste Pauschalen zahlt.
• Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.000 Euro Zuschuss für barrierefreie Umbauten (zum Beispiel eine flache Dusche).
• Pflegehilfsmittel: Zum Beispiel zum Verbrauch bestimmte Artikel wie saugende Bettschutzeinlagen (bis zu 40 Euro monatlich).

Dann freuen wir uns Ihre E-Mail an kontakt@human-nrw.de!
Mit 💛 von Stratmann Digital