Bei uns stehen ganz klar Sie als Mensch im Mittelpunkt. Ihr Zuhause und Ihre Persönlichkeit zu achten, hat für uns oberste Priorität.
Deshalb verfügen unsere examinierten Pflegefachkräfte und unsere Betreuungskräfte über ein hohes Einfühlungsvermögen und beziehen Sie aktiv in Ihre Pflege mit ein. Sie bestimmen den Umfang der Betreuung und der Hilfe.
In Ihren eigenen vier Wänden sollen Sie sich so wohl wie möglich fühlen. Wenn wir Ihnen mit unserem ambulanten Pflegedienst dabei eine Hilfe sein können, ist unser Ziel erreicht.
Denn wir tun nicht Ihnen einen Gefallen, indem wir Sie pflegen, sondern Sie tun uns einen Gefallen, indem Sie uns die Chance dazu geben.
Wir klären kostenlos mit Behörden und Kassen, welche Möglichkeiten der Kostenübernahmen es gibt. Außerdem erstellen wir Ihnen einen übersichtlichen Pflegevertrag, der alles regelt.
Unsere Pflegedienstleistungen in Bergisch Gladbach umfassen:
human. Menschen im Mittelpunkt versteht sich als Pflegedienst, der die Würde des Kunden achtet und den Menschen wertschätzt.
Um das zu gewährleisten, sind wir mit unseren kompetenten Pflegefachkräften, Pflegehelfern und Betreuungskräften breit aufgestellt.
Während heutzutage alles immer schneller gehen muss, bleibt die Menschlichkeit schon mal auf der Strecke. Nicht bei uns.
Wir legen Wert auf zufriedene Mitarbeiter und gehen auf ihre Bedürfnisse ein.
Wir ruhen uns nicht auf dem Erreichten aus, sondern wollen unser Team weiterentwickeln. Ob in der Behandlungspflege oder im Wundmanagement, Weiterbildung ist uns wichtig!
Jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres müssen Sie Ihre Ansprüche aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geltend machen. Die Entlastungsleistungen können Sie hingegen ins nächste Jahr bis zum jeweils 30. Juni übertragen. Sie können jederzeit Ihren Anspruch bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen.
Wenn Sie als pflegende Angehörige für eine gewisse Zeit an der Pflege gehindert sind oder einfach einmal Urlaub brauchen, beteiligt sich die Pflegeversicherung.
Jeder Pflegebedürftige, der mindestens einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent in das Budget der Verhinderungspflege (806 € p. a.) umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € im Jahr aufgestockt werden.
Diese Mittel stehen dann für eine Pflegeauszeit zur Verfügung, in der Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zuhause betreut werden können, stundenweise oder für einen Urlaub.
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auszahlbar ist auch dieser Betrag nicht. Wir als ambulanter Pflegedienst rechnen diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab.
Dann freuen wir uns Ihre E-Mail an kontakt@human-nrw.de!
Mit 💛 von Stratmann Digital