Bensberger Str. 95, 51469 Bergisch Gladbach

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Beratungsbüro:  Hauptstr. 68, 51491 Overath 

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human. Menschen im Mittelpunkt

Ambulante Pflege und Betreuung aus einer Hand.
Familiär und individuell.
Ihr ambulanter Pflegedienst in Bergisch Gladbach und Overath

human. Ihr Pflegedienst in Bergisch Gladbach und Overath

Sie suchen eine professionelle und zuverlässige Pflege für sich oder einen Angehörigen?


Dann sind Sie bei unserem ambulanten Dienst genau richtig! Wir bieten Ihnen individuelle und bedarfsgerechte Pflegeleistungen in den eigenen vier Wänden an.


Unser qualifiziertes Team besteht vorwiegend aus examinierten Pflegefachkräften. Damit gewährleisten wir eine hochwertige Pflege.


Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Dabei achten wir stets auf eine hohe Qualität und auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Patienten.


Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie uns gemeinsam ein individuelles Pflegekonzept erstellen.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

 

Das bietet unser ambulanter Pflegedienst

Wir erstellen mit Ihnen einen übersichtlichen Pflegevertrag.


Unsere Pflegedienstleistungen in Bergisch Gladbach und Overath umfassen:

Beratung rund um die häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Pflegerische Betreuung der Patienten durch Fachpersonal

Seniorenbetreuung

Häusliche Krankenpflege nach Krankenhausaufenthalt (§ 37, 1 und § 37, 2 SGB)

Pflege während der Urlaubszeit (§ 56 SGB)

Verhinderungspflege

Besondere Betreuungsleistungen § 45b

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes (§ 70 BSGH, § 26 BVG)

Palliativ Care Beratung

Jetzt mehr über unsere Leistungen erfahren
Jetzt Kontakt aufnehmen

Ihre Ansprüche auf Zuschüsse der Pflegekassen

Die Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland hängen von dem zugeteilten Pflegegrad (1 bis 5) ab. Um Geld oder Hilfe zu erhalten, stellen Sie zuerst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der Medizinische Dienst prüft dann die Selbstständigkeit vor Ort.


Eine Übersicht der wichtigsten Hilfen und Gelder finden Sie im offiziellen Ratgeber

des Bundesgesundheitsministeriums

Pflege zu Hause (Häusliche Pflege)

Pflegegeld: Geld von der Kasse ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen. Sie können das Geld frei an die Helfer weitergeben.

Pflegesachleistungen: Ein ambulanter Pflegedienst rechnet professionelle Hilfe direkt mit der Kasse ab (ab Pflegegrad 2).

Kombileistung: Sie mischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn der Dienst nicht das ganze Budget verbraucht. Sie müssen dies bei der Pflegekasse beantragen.

Entlastungsbetrag: Monatlich 125 Euro für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 1 für Betreuung und Alltags-Hilfen. 

Hilfe bei Urlaub oder Krankheit der Pflegenden

Verhinderungspflege: Ersatz-Pflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr, wenn die pflegende Person ausfällt oder Urlaub macht.

Kurzzeitpflege: Vorübergehender Aufenthalt in einem Heim (bis zu acht Wochen), wenn die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht reicht.

Teilstationäre und Vollstationäre Pflege

Tages- und Nachtpflege: Stundenweise Betreuung in einer Einrichtung, um das Zuhause zu entlasten.
Vollstationäre Pflege: Unterbringung in einem Pflegeheim ab Pflegegrad 2, wobei die Kasse feste Pauschalen zahlt.

Weitere Hilfen und Zuschüsse

Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.000 Euro Zuschuss für barrierefreie Umbauten (zum Beispiel eine flache Dusche).

Pflegehilfsmittel: Zum Beispiel zum Verbrauch bestimmte Artikel wie saugende Bettschutzeinlagen (bis zu 40 Euro monatlich). 

Sie möchten unseren ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen oder können sich vorstellen, für uns zu arbeiten?

Dann freuen wir uns Ihre E-Mail an kontakt@human-nrw.de!

Mit 💛 von Stratmann Digital